Reinigungskraft zur Entlastung

Wenn Sie seit 01.01.2024 oder länger mindestens Pflegegrad 1 haben und bislang keinerlei Betreuungs- und Entlastungsleistungen beansprucht haben, steht Ihnen mit Stand April 2025 der obige Betrag, auch rückwirkend, zu.

1.572 Euro im Jahr (131 Euro monatlich) können Pflegebedürftige bzw. deren pflegende Angehörige für verschiedene Unterstützungsleistungen ausgeben, die den Pflegealltag erleichtern, die allgemeine Lebensqualität steigern und die Selbständigkeit trotz Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich erhalten.

Beispielsweise können das folgende Leistungen zu Ihrer Entlastung sein:

  • pflegerische Unterstützungsmaßnahmen (Begleitungen, Beschäftigung, Betreuung)
  • Zusatzkosten einer ambulanten (Tages- und Nachtpflege) oder vorübergehenden stationären Pflege (Kurzzeitpflege)
  • haushaltsnahe Dienstleistungen (Reinigungsarbeiten, Erledigen von Einkäufen etc.)
  • Unterstützung durch einen Pflegebegleiter, um Angehörige zu entlasten
  • spezielle Betreuungsgruppen, z. B. in Fällen von Demenz
  • Beaufsichtigung/Betreuung durch anerkannte Helfer
  • Einsatz eines Alltagsbegleiters, der Pflegebedürftige gezielt und ganz individuell unterstützt
  • Agenturen, die Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Wohnumfeld vermitteln
  • Freizeit- und Erholungsangebote für Pflegepersonen, die deren körperliche und mentale Gesundheit stärken und langfristig erhalten
  • Maßnahmen zur Förderung sozialer Kontakte

Der sog. Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen zu und muss nicht gesondert beantragt werden. Die entstandenen Kosten können rückwirkend unter Vorlage entsprechender Belege bei der zuständigen Pflegekasse geltend gemacht werden.

Das übernehmen wir für Sie gern!

Der Ihnen zustehende Betrag kann regelmäßig genutzt werden, für das wöchentliche Erledigen der Einkäufe oder das turnusmäßige Reinigen der Wohnung, oder angespart und als größerer Posten, z. B. für eine Urlaubsbetreuung, ausgegeben werden.

Nicht genutzte Beträge aus dem Vorjahr verfallen zum 30.06. – schnell sein lohnt sich also!

Gern beraten wir Sie ausführlich bezüglich Ihrer Möglichkeiten und unterstützen Sie und Ihre Liebsten durch verschiedenste Dienstleistungen mit Herz und Fachkompetenz, ohne dass Sie auch nur einen Cent aus eigener Tasche bezahlen müssen.

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Über die Autorin
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Daniela Fischbach

Freiberufliche Texterin bei Texterei Wortgewand

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