Es ist inzwischen Sommer und allerorts steht die Urlaubszeit an. Ob Kollegen, Freunde oder Bekannte – gefühlt alle Menschen um uns herum reden vom wohlverdienten Urlaub und ihren damit zusammenhängenden Plänen.
Ein wenig macht uns das vielleicht sogar neidisch, da gerade wir es unheimlich nötig hätten, einmal richtig auszuspannen, die Seele baumeln zu lassen, andere Orte und Menschen zu sehen, mal wieder etwas Aufregendes zu erleben oder ganz romantisch bei einem Glas Wein mit dem Partner am Strand den Sonnenuntergang zu genießen.
Aber – wir können nicht weg. Wir müssen Oma oder Opa zu Hause versorgen, kochen, waschen, putzen, einfach für sie da sein und viel öfter nach dem Rechten schauen, als uns manchmal lieb ist. Dabei sind wir neben unserer Arbeit und dem eigenen Familienalltag oft müde und abgespannt.
Es gibt Hilfe! Wussten Sie das?
Als eingetragene Pflegeperson steht Ihnen Urlaub zu oder vielmehr für diese Zeit eine Ersatzbetreuung. Auch wenn Sie aus anderen Gründen einmal nicht für Ihren Angehörigen da sein können, selbst erkranken oder eine Reha-Maßnahme ansteht, wichtige Termine wahrzunehmen sind oder Sie einer regenerativen Freizeitaktivität nachgehen wollen, trägt die zuständige Pflegekasse die Kosten einer Ersatzpflege – bis zu 6 Wochen oder 42 Tage je Kalenderjahr.
Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person Pflegegrad 2 oder höher besitzt und zuvor mindestens 6 Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt wurde.
Sofern eine andere Person oder ein ambulanter Pflegedienst, wie der Seniorenservice Schumacher, ersatzweise die Pflege übernimmt, können Sie die hierfür nachgewiesenen Ausgaben bis zu einer Höhe von maximal 1.612 Euro geltend machen. Dieser Betrag lässt sich um weitere 806 Euro erhöhen, falls noch keine Leistungen aus der Kurzzeitpflege bezogen wurden.
- Das Pflegegeld wird währenddessen
hälftig weitergezahlt. - Die Betreuung kann auch stationär, teilstationär oder stundenweise erfolgen.
Einzig für den Fall, dass es mehrere eingetragene Pflegepersonen gibt, besteht kein Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege. Hier setzt der Gesetzgeber eine gegenseitige Vertretung voraus.
Sie haben noch Fragen zur Verhinderungspflege?
Wir beantworten sie gern und stehen Ihnen selbstverständlich jederzeit als Ersatzpflegeeinrichtung zur Verfügung.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin per Telefon 0208 62803406 oder per E-Mail info@seniorenservice-schumacher.de





