Hilfe zur Pflege – wenn das
eigene Einkommen nicht ausreicht
Keine Frage – Pflege in Deutschland ist teuer...
…und im Gegensatz zu anderen Kulturkreisen, in denen mehrere Generationen nah beieinander leben und die Jungen bei Bedarf die Alten pflegen, sind hierzulande viele Menschen auf sich selbst gestellt.
Die Kosten für die notwendige Pflege werden teils durch die Pflegeversicherungen gedeckt. Alles, was darüber hinausgeht, muss der Betroffene aus eigener Tasche zahlen.
Reicht hierfür das persönliche Einkommen nicht aus, kann man Hilfe zur Pflege beantragen. <>
Voraussetzungen sind:
- das Vorliegen eines Pflegegrades
- finanzielle Bedürftigkeit
- das Schonvermögen wird nicht überschritten
(10.000 Euro/Single bzw. 20.000 Euro/Paare)
Als Einkommen werden regelmäßige Einkünfte wie Renten, Unterhaltszahlungen oder Mieteinnahmen betrachtet. Bei der Berechnung außen vor bleiben beispielsweise Pflegegelder oder Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Jedoch wird nicht das gesamte Einkommen angerechnet, sondern nur jene Beträge, die oberhalb einer Freibetragsgrenze liegen, die jeweils individuell errechnet wird.
Erst ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige Anspruch auf alle Leistungen, welche auch seitens der gesetzlichen Pflegeversicherung vorgesehen sind.
Betroffene mit Pflegegrad 1 erhalten lediglich Leistungen für Pflegehilfsmittel, digitale Pflegeanwendungen, zur Wohnraumanpassung sowie den Entlastungsbetrag.
Liegt kein Pflegegrad vor und besteht dennoch ein Hilfebedarf, kann man alternativ:
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (z. B. Leistungen für Fensterputzarbeiten für erwerbsfähige Menschen, die krank oder behindert sind)
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen
- Feststellung eines erhöhten Regelbedarfs (z. B. für höhere Ausgaben aufgrund der Notwendigkeit einer speziellen Ernährung)
beim örtlich zuständigen Sozialamt beantragen.
Trotz der im Pflegefall zuweilen hohen finanziellen Belastung muss in Deutschland niemand um seine Existenz bangen – es gibt immer eine Lösung! Gern finden wir diese mit Ihnen gemeinsam.





