Einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 Euro haben Pflegebedürftige bereits ab Pflegegrad 1. Er ist zweckgebunden und dient, wie der Name schon sagt, vorrangig der Entlastung der Pflegeperson(en) bzw. der Förderung der Selbständigkeit der zu Pflegenden. Voraussetzung ist, dass der oder die Betroffene in ihrem häuslichen Umfeld gepflegt wird.
Die Kosten für die damit verbundenen Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind zunächst zu verauslagen und können im Nachgang unter Einreichung entsprechender Nachweise bei der zuständigen Pflegekasse geltend gemacht werden.
Wird der Entlastungsbetrag im jeweiligen Monat nicht oder nicht vollständig ausgeschöpft, kann der (Rest)betrag jeweils angespart werden. Bis zum 30.06. des Folgejahres können Sie sich die Kosten des aktuellen Jahres erstatten lassen. Danach verfallen die Ansprüche.
Der Entlastungsbetrag kann eingesetzt werden für Leistungen
- der Tages- und Nachtpflege
- der Kurzzeitpflege
- ambulanter Pflege- oder Betreuungsdienste
- zur Unterstützung im Alltag nach dem jeweiligen Landesrecht
Als sogenannte Entlastungsleistungen sind haushaltsnahe Dienstleistungen wie Haushaltshilfen, Einkäufe oder Botengänge denkbar. Auch der Einsatz von Pflegehelfern zur Entlastung pflegender Angehöriger wird finanziert.
Betreuungsleistungen hingegen können in Form von einer stundenweisen Betreuung in Kleingruppen, Einzelbetreuungen, Besuchs- und Begleitdiensten in Anspruch genommen werden.
Anbieter (z. B. ambulante Pflegedienste oder auch entsprechend geschulte Ehrenamtliche) von Entlastungs- und Betreuungsleistungen müssen anerkannt bzw. amtlich zugelassen sein. Fragen Sie hierzu vorab Ihre zuständige Pflegeversicherung, wessen Dienste Sie auch tatsächlich nutzen dürfen. Für die Unterstützung von Privatpersonen können keine Leistungen bewilligt werden.
Auch Ihr Seniorenservice Schumacher ist entsprechend amtlich anerkannt und steht Ihnen im Rahmen dessen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Unser Service für Sie: diesbezüglich erbrachte Leistungen rechnen wir direkt mit den Pflegekassen ab, so dass Ihnen hierfür keinerlei Aufwand entsteht.
Gern beraten wir Sie bezüglich aller im Zusammenhang aufkommenden Fragen und unterstützen Sie mit fachkompetentem Personal.





