Pflegegrade: Was Ihnen bei Pflegebedürftigkeit zusteht

Welche Pflegegrade gibt es? Unser kompakter Überblick

Vor allem im Alter wird die Pflege in vielen Fällen zu einem sensiblen Thema. Dennoch ist es wichtig, sich bereits frühzeitig mit den Auswirkungen und Folgen zu beschäftigen, um die richtigen Fragen in den Mittelpunkt zu stellen. Doch welche Pflegegrade sind an dieser Stelle möglich und worauf sollten Sie bei der Einteilung in die anerkannten Kategorien achten? In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die unterschiedlichen Pflegegrade genauer vor und zeigen Ihnen, welche Fakten Sie stets kennen sollten.

Zwischen diesen Pflege-Graden wird im Detail unterschieden

Wenn es um die Unterteilung der konkreten Pflegegrade geht, kommt es auf unterschiedliche Stufen an. So wird grundsätzlich zwischen fünf Pflegestufen unterschieden, die sich anhand der Intensität der jeweiligen Pflege unterscheiden. Auch das erstattete Pflegegeld ist unmittelbar vom Pflege-Grad abhängig und ist entsprechend festgelegt. Die folgenden fünf Pflegestufen sollten Sie hierbei kennen:

  • Pflege-Grad 1 – geringe Beeinträchtigung der eigenen Fähigkeiten und Selbstständigkeit
  • Pflege-Grad 2 – erhebliche Beeinträchtigung der eigenen Fähigkeiten und Selbstständigkeit
  • Pflege-Grad 3 – schwere Beeinträchtigungen der Fähigkeiten und Selbstständigkeit
  • Pflege-Grad 4 – schwerste Beeinträchtigungen der Fähigkeiten und Selbstständigkeit
  • Pflege-Grad 5 – die Anforderungen des vierten Grades mit pflegerischer Versorgung

Welcher Pflege-Grad exakt geeignet sein wird, ist immer eine Frage der Auslegung. In dieser Hinsicht ist es sinnvoll, sich zuvor unabhängig beraten zu lassen und die wichtigsten Details mit dem eigenen Pfleger zu besprechen. Gerne helfen wir Ihnen dabei, die beste Pflege zu jedem Bereich zu finden.

Diese Leistungen sind je nach Pflegegrad gegeben

Zu den wichtigsten Basisleistungen im Falle einer Pflegestufe gehören die Pflegeberatung, das damit verbundene Pflegegeld und die jeweiligen Pflegeabläufe. Diese unterteilen sich wieder um in die Tagespflege, die Nachtpflege, die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege. Falls zudem auch eine stationäre Pflege erforderlich ist, werden die damit verbundenen Kosten anteilig übernommen.

Falls für die reibungslose Umsetzung der Pflege zudem praktische Hilfsmittel erforderlich sind, haben Sie je nach Pflegestufe ebenfalls den Anspruch auf Bereitstellung. Sollten für die Umsetzung Ihrer individuellen Pflege zudem individuelle Anpassungen des Raumes nötig sein, werden die dabei für Sie entstehenden Kosten ebenfalls anteilig ersetzt. Dies hilft Ihnen zum Beispiel bei starken körperlichen Beeinträchtigungen dabei, die neuen Kosten für einen behindertengerechten Umbau zu finanzieren.

So lässt sich der Pflegegrad im Detail ermitteln

In den meisten Fällen treffen die mit der Pflege betrauten Fachkräfte die Entscheidung, welcher Pflegefall konkret zugeordnet wird. Hierzu müssen Sie jedoch zunächst einen Pflegefall beantragen. Wichtig für Sie ist, dass Sie die Kosten für in Anspruch genommene Leistungen rückwirkend bis zu dem Monat ersetzt kriegen, in dem die Pflege beantragt wurde. In dieser Hinsicht sollten Sie nicht zu lange warten, sondern sich schnellstmöglich um die Beantragung des Pflegegrades kümmern. Mit dem folgenden Vorgehen gelingt es, als Pflegebedürftiger schnell von Leistungen zu profitieren.

Wie lässt sich ein Pflege-Grad beantragen?

Um die Pflegestufe und einen entsprechenden Grad zu erhalten, kommt es zunächst auf eine Einschätzung im Rahmen eines Begutachtungstermins an. Dieser sollte spätestens 14 Tage nach Ausfüllung Ihres Antrags erfolgen, um anschließend einen Bescheid zu erhalten. Spätestens nach weiteren fünf Wochen erhalten Sie einen Bescheid mit der Einstufung zum Pflegefall. Sollte die damit verbundene Einschätzung aus Ihrer Sicht nicht zutreffen, lässt sich durchaus Beschwerde einlegen. Immerhin ist der Grad der Pflege mit großen Unterschieden hinsichtlich des Pflegegeldes verbunden.

Diese Gültigkeit ist beim Pflege-Grad zu beachten

Festgelegte Fristen für die Gültigkeit des Pflegegrades gibt es nicht immer. Dennoch wird in vielen Fällen festgelegt, in welchem Zeitraum eine erneute Überprüfung zur Einschätzung und für die mögliche Korrektur erforderlich ist. Während in einigen Fällen die Reduzierung der Einstufung nötig ist, kann der Pflegeaufwand in anderen Fällen auch weiter zunehmen. Falls Sie einen Pflegegrad beantragen möchten, sollten Sie in dieser Hinsicht nicht länger warten. Die damit verbundenen Pflegestufen sind entscheidend, um Pflegedienstleistungen auch ohne hohe Kosten zu beanspruchen.

Kontaktieren Sie uns für weitere Details!

Sie möchten sich im Bereich der Pflege professionell beraten und unterstützen lassen? Gerne helfen wir Ihnen dabei, die richtigen Prioritäten zu setzen und die Pflege kompetent im Blick zu behalten. Auf Wunsch beraten wir Sie persönlich und individuell, um zu jeder Frage die passenden Antworten zu finden. Kontaktieren Sie uns am besten direkt für weiterführende Informationen für die Pflege.

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Über die Autorin
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Daniela Fischbach

Freiberufliche Texterin bei Texterei Wortgewand

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