Pflegehilfsmittel liefern

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die dazu dienen, Menschen mit Pflegebedarf im Alltag zu unterstützen. Sie helfen dabei, Beschwerden zu lindern, die Selbstständigkeit zu bewahren, eine notwendige Hygiene sicherzustellen und pflegende Angehörige zu entlasten. Es werden zwei Arten von Pflegehilfsmitteln unterschieden: technische (z. B. Notrufsysteme) und zum Verbrauch bestimmte (z. B. Bettschutzeinlagen).

Wenn eine offensichtliche Notwendigkeit besteht, übernimmt die zuständige Pflegekasse die Kosten. Die Bedingungen dafür sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen geregelt. Bei nicht zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln ist eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % des Kaufpreises, maximal jedoch 25 Euro, erforderlich. Einige Hilfsmittel werden nur auf Leihbasis bereitgestellt.

Die Hilfsmittel im Bereich Pflege sind in fünf Produktgruppen eingeteilt:

50 – Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege:

Diese Produkte sollen verhindern, dass pflegebedürftige Personen bzw. pflegende Angehörige vor allem auf lange Sicht überfordert werden. Dazu gehören beispielsweise Pflegebetten, Pflegebetttische oder Sitzhilfen zur Pflegeerleichterung.

51 – Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene und zur Linderung von Beschwerden:

Sie erleichtern den Pflegealltag, unterstützen Hygienemaßnahmen und helfen, Beschwerden zu reduzieren. Hierzu zählen unter anderem wiederverwendbare Bettschutzeinlagen, Waschsysteme und Lagerungsrollen.

52 – Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität:

Diese sollen den Pflegebedürftigen helfen, so eigenständig wie möglich zu bleiben. Sie entlasten die Pflegepersonen, indem sie Aufgaben erleichtern und Sorgen nehmen. Beispiele hierfür sind GPS-Ortungsarmbänder, elektronische Medikamentenspender oder Herdabschaltsysteme.

54 – zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:

Hierbei handelt es sich um Produkte, die nur einmal benutzt werden, wie Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Schutzschürzen. Da sie regelmäßig benötigt werden, übernehmen einige Apotheken oder andere örtliche Anbieter wie Ihr Seniorenservice Schumacher* die Versorgung im Rahmen eines Abos.

98 – sonstige Pflegehilfsmittel:

Diese Kategorie ist für individuelle Bedürfnisse vorgesehen, die nicht in den anderen Gruppen abgedeckt sind.

Seitens der Pflegekassen sind wir als Seniorenservice Schumacher autorisiert, kostenlose Pflegeboxen (Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro monatlich), Ihrem individuellen Bedarf angepasst, zusammenzustellen und auszuliefern – eine zusätzliche Unterstützungsleistung, die Ihren Pflegealltag einmal mehr erleichtert.

Das nötige Antragsformular finden Sie hier:

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Über die Autorin
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Daniela Fischbach

Freiberufliche Texterin bei Texterei Wortgewand

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