Rollstuhl

Pflegehilfsmittel – Wissenswertes kompakt

Pflegehilfsmittel können sowohl Geräte als auch Sachmittel sein, die den Pflegealltag erleichtern, eine Pflege in der häuslichen Umgebung überhaupt erst möglich machen oder aber dazu beitragen, die Selbständigkeit der zu pflegenden Person zu fördern bzw. so lange wie möglich zu erhalten.
Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen technischen Hilfsmitteln, wie Pflegebetten oder Bettpfannen, und Verbrauchsprodukten, wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen.

Voraussetzung, um bei der zuständigen Pflegekasse entsprechende Leistungen beantragen zu können, ist neben einem anerkannten Pflegegrad die Tatsache, dass die zu pflegende Person vorrangig in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt wird. Das kann auch eine Wohngemeinschaft sein oder eine Einrichtung des Betreuten Wohnens.

Kostenübernahme

Bis zu 40 Euro monatlich übernimmt die Pflegekasse für Verbrauchsprodukte.

Für technische Pflegehilfsmittel (z. B. Haarwaschwannen) wird eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent, maximal jedoch 25 Euro, fällig.
Größere technische Hilfsmittel wie Pflegebetten werden oft nur leihweise überlassen. Eine Zuzahlung entfällt hierbei. Wer sich, ohne ausreichende Begründung, gegen eine Leihe entscheidet, muss die vollständigen Kosten selbst tragen.

Müssen Hilfsmittel, wie Gehhilfen oder Rollstühle, auf ärztliche Verordnung angeschafft werden, trägt die zuständige Krankenkasse die Kosten hierfür.

Antragstellung

Diese erfolgt in vielen Fällen unkompliziert über den Anbieter der Produkte.

Auch im Rahmen der Begutachtung zur Erteilung eines Pflegegrades kann gleichzeitig eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen und der Pflegekasse vorgelegt werden.

Alternativ kann die Empfehlung durch eine Pflegekraft erfolgen, beispielsweise falls im sogenannten Beratungseinsatz ein Bedarf deutlich wird. Hierfür wird der zuständigen Pflegekasse ein entsprechendes Formular übersandt, welches direkt als Antrag gilt.

Auch wir sind berechtigt einen solchen Beratungseinsatz gem. § 37 Absatz 3 SGB XI durchzuführen. Gern beraten wir Sie auch in allen Fragen rund um das Thema „Pflegehilfsmittel“.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin – wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

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Im Wert von bis zu 40 Euro erhalten Sie von uns zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gemäß Ihrem persönlichen Bedarf.

Wir sind durch die Pflegekassen als Dienstleister autorisiert.

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Über die Autorin
Bild von Daniela Fischbach
Daniela Fischbach

Freiberufliche Texterin bei Texterei Wortgewand

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