Die meisten Medikamente können die erwünschte Wirkung nur entfalten, wenn die zugehörigen Einnahmevorschriften beachtet, sie richtig gelagert und Wechselwirkungen möglichst gering gehalten werden. Oft besteht jedoch Unsicherheit, was die Einnahmehinweise auf dem Beipackzettel eigentlich genau bedeuten und wie man Medikamente am besten aufbewahrt. Daher wollen wir heute ein wenig Licht ins Dunkel bringen:
- …auf nüchternen Magen
Die letzte Nahrungsaufnahme sollte bereits 2-3 Stunden zurückliegen und die nächste frühestens in 30 Minuten erfolgen. Soll die Medizin „morgens nüchtern“ verabreicht werden, so ist sie direkt nach dem Aufstehen einzunehmen, mindestens ½ Stunde vor dem Frühstück.
- …vor dem Essen
30 Minuten oder mehr sollten nach der Einnahme noch bis zur nächsten Mahlzeit vergehen.
- …während der Mahlzeit
Die Medikamente sollten zum Essen gereicht werden oder unmittelbar danach.
- …zwei Mal täglich
Hier ist darauf zu achten, dass zwischen den beiden Einnahmen annähernd 12 Stunden liegen. Daran angelehnt ergibt sich bei „3 x täglich“ ein Einnahmeintervall von 8 Stunden. Täglich bedeutet, dass die Medizin zur immer gleichen Tageszeit einzunehmen ist.
- …mit reichlich Flüssigkeit
Das Medikament sollte zusammen mit mindestens 200 ml stillem Wasser eingenommen werden.
- …Wechselwirkungen
Manche Medikamente vertragen sich miteinander nicht, so dass die gewünschte Wirkung ausbleibt oder verstärkt wird. Möglich ist auch, dass die Wahrscheinlichkeit von Nebenwirkungen steigt.
Das ist übrigens nicht nur mit Medikamenten so: Milchprodukte, Kaffee, Alkohol oder auch Grapefruit können die Wirkung eines Medikaments verändern.
- …sehr häufige Nebenwirkungen
Fast alle Medikamente haben neben der gewünschten Wirkung auch mehr oder weniger unerwünschte Nebenwirkungen. Von „sehr häufigen“ Nebenwirkungen spricht man, wenn sie bei 1 von 10 Patienten auftreten. Häufige Nebenwirkungen treffen hingegen nur noch einen von 100.
- …das Medikament beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit
Manche Arzneimittel können dazu führen, dass der Patient nach der Einnahme nicht mehr sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann, z. B. weil sie schläfrig machen oder die Wahrnehmung trüben. Das können Schlaf- oder Beruhigungsmittel sein, starke Schmerzmittel oder Psychopharmaka. Das Autofahren ist damit zwar nicht verboten, jedoch lässt man bestenfalls das Auto stehen. Im Falle eines Unfalls kann sich deren Einnahme negativ auf die zu erwartende Strafe auswirken.
Um deren Wirkung nicht zu beeinträchtigen, werden die meisten Medikamente bei Raumtemperatur (15 – 25 Grad) aufbewahrt. Bestimmte Wirkstoffe müssen bei 2 – 8 Grad im Kühlschrank gelagert werden. Ihr Arzt oder Apotheker wird Ihnen hierzu einen entsprechenden Hinweis geben.





