ambulant

Wird ein Mensch plötzlich oder auch schleichend zum Pflegefall müssen sich Angehörige entscheiden, welche Art der Pflege gewünscht, den gesundheitlichen und persönlichen Umständen entsprechend und vor allem auch finanziell leistbar ist.

Im Rahmen einer ambulanten Pflege sind verschiedene Modelle möglich:

Pflege durch Angehörige oder sonstige Privatpersonen

Dies ist die in Deutschland am häufigsten anzutreffende Pflegeart und gleichzeitig die kostengünstigste. Die betroffene Person kann in ihrem gewohnten Wohnumfeld verbleiben, umgeben von Menschen, die sie kennt und die sich aufgrund einer persönlichen Bindung liebevoll um ihre Belange kümmern. Für diese jedoch stellt sich die neue Situation nicht selten auch als kräftezehrend, zeitintensiv und mitunter schwer vereinbar mit ihrem sonstigen Leben dar. Über kurz oder lang ist es daher oft ratsam, sich zusätzlich externe Hilfe zu suchen.
Ab Pflegegrad 2 wird Pflegegeld als finanzielle Unterstützung gezahlt.

Ambulante Pflegedienste

Diese übernehmen ganz oder teilweise die Pflege und Betreuung der zu pflegenden Person in deren eigenen vier Wänden. Medizinische, pflegerische oder auch hauswirtschaftliche Hilfe ist je nach individuellem Bedarf denkbar. Die zuständigen Pflegekassen zahlen hierfür Pflegesachleistungen. Teilen sich Angehörige und Pflegedienst die Aufgaben, erhalten Sie sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld, anteilig gegeneinander aufgerechnet.

24-Stunden-Pflege/Betreuung

In diesem speziellen Fall zieht eine dritte Person mit in die Räumlichkeiten des Pflegebedürftigen ein, um eine Rundumbetreuung zu gewährleisten. Meist werden nur Aufgaben der Grundpflege und hauswirtschaftliche Tätigkeiten durch mitunter osteuropäisches Personal übernommen. Ergänzend kann man einen ambulanten Pflegedienst für einzelne Tätigkeiten der medizinischen Behandlungspflege beauftragen. Die entstehenden Kosten können teilweise durch Pflegegeld bzw. das Entlastungsbudget gedeckt werden.

Stundenweise Betreuung

kochen

Ihr Seniorenservice Schumacher bietet u. a. diese Form der Betreuung Ihrer Angehörigen an. Wir begleiten zu Terminen oder erledigen Botengänge, kaufen ein oder versorgen die betroffene Person, wenn Sie selbst einmal verhindert sind. Sowohl das Pflegegeld, das Entlastungsbudget als auch der Entlastungsbetrag können zur Deckung der entstehenden Kosten herangezogen werden.

Alternativ ist eine zeitweise Betreuung in einer Tages- oder Nachtpflege-Einrichtung möglich oder der Umzug in ein „Betreutes Wohnen“.

Gern beraten wir Sie hinsichtlich Ihrer individuellen Möglichkeiten – telefonisch, per Mail oder persönlich in unseren Büroräumen!

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Über die Autorin
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Daniela Fischbach

Freiberufliche Texterin bei Texterei Wortgewand

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