Pflegegeld
Das Pflegegeld wird erhöht:
PG 2: 332 (vorher 316) Euro
PG 3: 572 (vorher 545) Euro
PG 4: 764 (vorher 728) Euro
PG 5: 946 (vorher 901) Euro
Zum 01.01.2025 ist eine weitere Erhöhung um 4,5 Prozent geplant.
Pflegesachleistungen
Die Beträge aus der Pflegesachleistung steigen um 5 Prozent und ein Jahr später um weitere 4,5 Prozent.
Entlastungsbudget
Mit dem sog. „Entlastungsbudget“ werden Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege künftig zusammengefasst:
Ab Januar 2024 erhalten zunächst nur junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre der PG 4 und 5 3386 Euro. Zum 01.01.2025 folgen alle weiteren mit 3539 Euro.
Die Wartezeit von 6 Monaten in vorausgehender häuslicher Pflege entfällt, die Höchstdauer steigt auf 8 Wochen und die Hälfte des Pflegegeldes wird folglich nunmehr 8 Wochen weitergezahlt.
Pflegeunterstützungsgeld
Das Pflegeunterstützungsgeld kann künftig jedes Jahr aufs Neue beantragt werden. Damit können sich pflegende Angehörige in Notsituationen von der Arbeit zeitweise befreien lassen, ohne dabei gänzlich auf ihr Einkommen verzichten zu müssen.
Bislang wurde das Pflegeunterstützungsgeld nur einmal pro Pflegefall gezahlt.
Heimunterbringung
Die Zuschüsse für den Eigenanteil bei Heimunterbringung werden je nach Aufenthaltsdauer erhöht:
bis 1 Jahr – 15 (vorher 5) Prozent
bis 2 Jahre – 30 (vorher 25) Prozent
bis 3 Jahre – 50 (vorher 45) Prozent
mehr als 3 Jahre – 75 (vorher 70) Prozent
Darüber hinaus sollen sich die Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende verbessern. Verschiedene Maßnahmepakete sind hierfür angedacht.
Grundlage der Neuerungen ist das Pflegeunterstützungs- und –entlastungsgesetz (PUEG), welches der Bundestag im Mai dieses Jahres verabschiedet hat.





