Widerspruch

Etwa eine Million Menschen stellen jedes Jahr einen Antrag auf Erteilung eines Pflegegrades bzw. auf Höherstufung eines bereits bestehenden. Unzählige davon werden im ersten Anlauf abgelehnt. Nicht selten ist die amtliche Entscheidung jedoch fehlerhaft und in vielen Fällen lohnt ein Widerspruch. Leider nehmen nur wenige Versicherte diese Möglichkeit wahr.

Innerhalb eines Monats ab Zugang des Ablehnungsbescheides können Sie dagegen Widerspruch einlegen.

Dieser sollte stets schriftlich oder im Rahmen einer Niederschrift vor Ort erfolgen.

Nehmen Sie dafür alle Punkte des Bescheides noch einmal genau unter die Lupe: An welchen Stellen würden Sie die gegebene Situation anders einschätzen? Wo ist mehr Hilfe nötig und wo weniger Selbständigkeit vorhanden? Welche Probleme sind in Wirklichkeit viel größer und wann ist der Pflegebedarf weit höher als im Rahmen der Begutachtung zunächst angenommen?

Mitunter entsteht auch ein falsches Bild über die tatsächlichen Verhältnisse, weil der oder die Betroffene ihre noch vorhandenen Fähigkeiten beschönigt darstellt – möglicherweise aus Scham oder aber aus Unkenntnis und Verwirrtheit. Vor allem ältere Menschen sind von den komplexen Fragen schnell überfordert.

Es ist wichtig, eine Gegendarstellung in allen Punkten ausführlich zu begründen. Ihre gegenteilige Sichtweise auf die Dinge muss auch für Dritte absolut nachvollziehbar sein. Vielleicht können Sie den höheren Pflegebedarf durch neue Befundberichte oder ein regelmäßig geführtes Pflegetagebuch untermauern? Für diesen Fall legen Sie Ihrem Widerspruch Ablichtungen bei.

Widerspruch

Wenn Sie unsicher sind, suchen Sie sich Hilfe im Familien- oder Bekanntenkreis, bei Ihrem Arzt oder einem Pflegeberater. Insbesondere letzterer kann aufgrund seines fundierten Fachwissens Unstimmigkeiten leichter erkennen und auch beim Formulieren des Widerspruchs hilfreich zur Seite stehen.

Geht es um eine Pflegegraderhöhung, so macht es Sinn, die der Einstufung zugrundeliegende Punktetabelle genau im Auge zu behalten. Wie viele Punkte sind Sie, lt. aktuellem Prüfbericht, von der nächsthöheren Stufe entfernt? Glauben Sie, durch einen Widerspruch so viele weitere Punkte zu erreichen, dass ein höherer Pflegegrad erreicht werden kann? Ist die Spanne zu groß, lohnt der Aufwand möglicherweise nicht.

Die zuständige Pflegekasse wird, sofern Ihre Gegendarstellung schlüssig erscheint, den Medizinischen Dienst abermals mit der Begutachtung der aktuellen Pflegesituation beauftragen. Das Folgegutachten wird durch einen anderen Mitarbeiter erstellt. Bereiten Sie sich gut auf den Termin vor, vor allem hinsichtlich der Punkte, die Sie abgeändert wissen wollen. Halten Sie alle Unterlagen bereit, die hierfür von Nutzen sein könnten.

HIlfe

Wir, Ihr Seniorenservice Schumacher, sind anerkannte Beratungsstelle der Pflegekassen und stehen Ihnen nicht nur im Rahmen eines Widerspruchsbegehrens hilfreich zur Seite.

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Über die Autorin
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Daniela Fischbach

Freiberufliche Texterin bei Texterei Wortgewand

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