Pflege Antrag ausfüllen

Um Pflegeleistungen zu erhalten, muss zunächst der aktuelle Pflegegrad der bedürftigen Person festgestellt werden. Seit 2017 unterscheidet man, anstelle der einstigen Pflegestufen, fünf Pflegegrade.

Telefonisch, schriftlich oder mit unserer Hilfe, z. B. im Rahmen eines ersten kostenlosen Beratungsgespräches, können Sie für sich oder Ihren Angehörigen einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse beantragen. Welche das ist, erfahren Sie bei der für den Betroffenen zuständigen Krankenkasse. 

Mit dem Tag, an dem Sie sich diesbezüglich erstmals bei Ihrer Pflegekasse melden, beginnt Ihr Leistungsanspruch. Daher ist es ratsam, möglichst frühzeitig zu reagieren, um sich wertvolle Geld- oder Sachleistungen nicht entgehen zu lassen.

Im nächsten Schritt wird durch die Pflegekasse ein leicht zu befüllendes Antragsformular übersandt, auf welchem nähere Angaben erfragt werden.

Durch den Medizinischen Dienst (gesetzlich Versicherte) oder die MEDICPROOF GmbH (privat Versicherte) erfolgt im Anschluss eine Begutachtung der zu pflegenden Person. Zumeist in der häuslichen Umgebung wird deren noch vorhandene Selbständigkeit auf den Prüfstand gestellt. Sämtliche Beeinträchtigungen körperlicher, psychischer und geistiger Natur werden mittels Befragung oder Eigenfeststellung erfasst.

Je nach Intensität der geistigen und/oder körperlichen Einschränkungen wird anhand eines 100-Punkte-Systems die tatsächlich vorhandene Pflegebedürftigkeit ermittelt und der aktuelle Pflegegrad festgestellt. Hierbei wird wie folgt unterschieden:

Pflegegrad 1

12,5 bis unter 27 Punkte bzw. „geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“

Pflegegrad 2

27 bis unter 47,5 Punkte bzw. „erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“

Pflegegrad 3

47,5 bis unter 70 Punkte bzw. „schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“

Pflegegrad 4

70 bis unter 90 Punkte bzw. „schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“

Pflegegrad 5

90 bis 100 Punkte bzw. „schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“

Binnen weniger Wochen erhalten Sie einen Bescheid der zuständigen Pflegekasse über den anerkannten Pflegegrad oder eine Ablehnung des Antrags.

 

Für weitere Informationen sprechen Sie uns einfach an!

Gern beraten wir Sie telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch zu allen Fragen rund um das Thema „Pflege“. Wir begleiten Sie und/oder Ihre Angehörigen vom ersten Schritt an. 

 

 

Text: Daniela Fischbach, Texterei Wortgewand
Foto powered by pixabay

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Über die Autorin
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Daniela Fischbach

Freiberufliche Texterin bei Texterei Wortgewand

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