Lift

Mit einer Gehbehinderung oder zunehmendem Konditionsabbau im Alter kann Treppensteigen zu einem Kraftakt werden, dem man sich immer weniger gewachsen fühlt. Ist ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung kein Thema, muss eine andere Lösung her, um wieder an Lebensqualität zu gewinnen.

Was im Außenbereich mit einer Rampe erreicht werden kann, erfordert innerhalb des Hauses oft die Installation eines Lifts.

Je nach persönlichen Voraussetzungen und örtlichen Gegebenheiten sind verschiedene Lift-Varianten möglich:

  • Die wohl gängigste Variante ist der Sitzlift. Wie der Name schon sagt, erfolgt die Beförderung entlang einer bestehenden Treppe in sitzender Position, was voraussetzt, dass selbständiges Hinsetzen und Aufstehen keine nennenswerten Probleme bereitet.

  • Der Stehlift beansprucht im Vergleich dazu weit weniger Platz, so dass er auch für schmale Treppenaufgänge geeignet ist.

  • Die große Grundfläche eines Plattformlifts ist zum Transport von Rollstühlen oder Personen mit Rollatoren das Mittel der ersten Wahl. Diese recht raumintensive Variante lässt sich nur in weiten Treppenhäusern installieren.

  • Ähnlich viel Platz erfordert der Einbau eines Hublifts. Er ist jedoch nicht zwingend an das Vorhandensein einer Treppe gebunden. Die Beförderung erfolgt hier vertikal bis zu einer Höhe von ca. 3 Metern. Dabei können Lasten bis zu 350 Kilogramm (z. B. Elektrorollstühle) bewegt werden.

  • Bei einer Handlauf-Treppensteighilfe wird ein ergonomischer Haltegriff entlang eines an der Wand oder am bereits vorhandenen Treppengeländer angebrachten Schienensystems geführt. Personen mit Gangunsicherheiten oder Schwindel werden hiermit beim Treppensteigen zuverlässig unterstützt. Die Handhabung ist im weitesten Sinne ähnlich der eines Rollators.

  • Für Rollstuhlfahrer werden ergänzend Treppensteiger oder –raupen angeboten. Beides sind mobile Varianten zur sicheren Überwindung von Treppen, die sowohl im häuslichen Umfeld als auch unterwegs genutzt werden können. Zur Bedienung wird mitunter eine zweite Person benötigt.

Während die Lifte und die Handlauf-Treppensteighilfe unter die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (Voraussetzung ist ein Pflegegrad) fallen und mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden, stellen die Treppensteiger bzw. –raupen Hilfs- bzw. Pflegehilfsmittel dar und werden von den Kranken- bzw. Pflegekassen finanziert.

Die Anschaffung eines Treppenlifts kann zudem als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden.

War dieser Beitrag hilfreich?

Vielleicht gibt es in deiner Familie oder deinem Umfeld jemanden, mit dem Sie diesen Beitrag teilen möchten? Klicken Sie einfach auf die Buttons zum teilen auf der jeweiligen Plattform.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Email
XING
Über die Autorin
Picture of Daniela Fischbach
Daniela Fischbach

Freiberufliche Texterin bei Texterei Wortgewand

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Hilfe?

Dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Das gesamte Team rund um den Seniorenservice Schumacher steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Weitere Themen entdecken